PRESSEMITTEILUNG

Die Hippokratische Gesellschaft Schweiz verurteilt die verabscheuungswürdige Tötung eines 17jährigen Jugendlichen in Belgien
Es handelt sich um einen gravierenden Angriff auf die Menschenrechte, die christlich-europäischen Grundwerte und den Schutz des Lebens im Rechtsstaat

Die diversen Mitteilungen über den ersten Fall der Tötung eines Minderjährigen, eines 17jährigen Jugendlichen in Belgien, der als „aktive (Kinder-)Euthanasie“ gesetzlich legitimiert sein soll, sind zu Recht auf heftige Kritik und Verurteilung gestossen. Diese Tat bedeutet eine weitere Eskalation der vor allem in den westlichen Staaten betriebenen Kampagne zur zunehmenden Missachtung der Grund- und Menschenrechte. Sie widerspricht jeglicher Vorstellung von Mitmenschlichkeit.

Wir verweisen darauf, dass auch die Schweiz aktuell einer propagandistische Bearbeitung mittels manipulativer Film- und anderer medialer Beiträge ausgesetzt ist, die eine weitere Akzeptanz der Beihilfe zum Suizid in der Schweiz anstreben. Man will den Staat aus der Pflicht nehmen, das Leben zu schützen. Dazu gehören die laufenden Bestrebungen, auch gesunde, lebensmüde Menschen „in den Tod begleiten“ zu wollen, anstatt sie für ein sinnvolles Mit- und Weiterleben zu gewinnen.

Wir erinnern daran, dass das Schweizer Parlament 2001 die Initiative Cavalli zur Einführung der aktiven Patiententötung in der Schweiz mit deutlichem Mehr abgelehnt hat. Das Recht auf Leben und der Schutz des Lebens sind die verfassungsmässige Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates. Der Staat hat die Pflicht, das Leben seiner Bürger zu schützen! Tut er das nicht mehr, sind Tür und Tor geöffnet für die Barbarei!

 

Hippokratische Gesellschaft Schweiz

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