Die Richter des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg betonen in ihrem Urteil vom 12. April 2022, dass es nach der Europäischen Menschenrechtskonvention kein Recht auf Beihilfe zum Suizid gibt, auch nicht in Form von konkreten Informationen oder der Unterstützung beim Suizid.
Es verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), wenn ein Land zum Schutz der Gesundheit, der Moral und der Rechte Anderer die Beihilfe zum Suizid verbiete.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist eine Institution des Europarates, dem 47 europäische Länder angehören. Der EGMR wacht über die Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die Pressemitteilung zum Urteil lesen Sie hier:
EGMR-Urteil-12.4.22-Assist.-Suizid-dt.-Uebersetzung(2)
EGMR-Urteil-12.4.22-Assist.-Suizid-engl.-Original(2)