Organspende ist ein Geschenk und muss freiwillig bleiben, daher:

Nein zur Organspende ohne explizite Zustimmung!

Argumente gegen die Änderung des Transplantationsgesetzes

Das Parlament hat Ende Herbstsession 2021 eine grundsätzliche Änderung des Transplantationsgesetzes im Sinne einer «erweiterten Widerspruchslösung» verabschiedet. Künftig sollen prinzipiell allen Personen am Lebensende ihre Organe entnommen werden dürfen, sofern sie nicht zu Lebzeiten ausdrücklich der Organspende widersprochen haben oder ihre Angehörigen dies zum Todeszeitpunkt nicht tun.

Gegen dieses Gesetz hat ein überparteiliches Komitee von Ärzten, Pflegefachleuten, Theologen, Juristen und Ethikern das Referendum ergriffen. Der Vorstand der Hippokratischen Gesellschaft Schweiz hat beschlossen, das Referendum mit allen Kräften zu unterstützen. Über einen derartigen Paradigmenwechsel, durch den der Staat die körperliche Unversehrtheit nicht mehr in jedem Fall schützen würde, müssen die Bürger entscheiden können!

Die Hippokratische Gesellschaft Schweiz setzt sich für eine vertrauenswürdige Transplantationsmedizin ein. Vertrauenswürdig kann Transplantationsmedizin nur sein, wenn die Organspende vom Begriff her ihrem Namen treu bleibt. Der Begriff «Spende» beinhaltet Freiwilligkeit. Diese Freiwilligkeit kann am besten durch die heute geltende erweiterte Einwilligungs- und Zustimmungslösung gewährt werden.

Weitere Argumente und Unterschriftenbögen für das Referendum finden Sie unter:  https://organspende-nur-mit-zustimmung.ch/

«Die Widerspruchsregelung darf nicht am Volk vorbei eingeführt werden!

Die zentrale Frage, ob Personen am Lebensende ohne ausdrückliche Zustimmung Organe entnommen werden dürfen, muss zwingend vom Volk und nicht vom Parlament entschieden werden.

 Es darf nicht sein, dass das Recht auf Unversehrtheit des Körpers eingefordert werden muss!

Art. 10 Abs. 2 der Bundesverfassung garantiert jedem Menschen das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung. Dieser Schutz gilt ganz besonders auch in höchst verletzlichen Situationen wie beim Sterbeprozess. Bei der Widerspruchsregelung

hingegen müsste das Recht auf Unversehrtheit des Körpers speziell eingefordert werden. Wird darauf verzichtet, können Organe automatisch entnommen werden. Dies ist falsch. Der Staat hat die Bürger zu schützen und ihre Rechte zu garantieren.

Schweigen bedeutet nicht Zustimmung!

Zu jedem medizinischen Eingriff braucht es ein bewusstes und klares Ja. Dass es zur Organspende dieses ausdrückliche Ja nicht mehr brauchen soll, dass es genügt, nicht Nein zu sagen, ist falsch. Ethisch vertretbar ist Organspende nur, wenn die betroffene Person hierfür zu Lebzeiten ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben hat.

NEIN zum Druck auf die Angehörigen!

Zwar würden für den Fall, dass sich die betroffene Person zu Lebzeiten nicht zur Organspende geäussert hat, die Angehörigen befragt. Sie können allerdings gegen die Organspende nur dann Widerspruch einlegen, wenn sie glaubhaft machen können, dass die verstorbene Person mutmasslich die Organspende abgelehnt hätte. Damit würden die Angehörigen einem unzulässigen Druck ausgesetzt, denn eine Ablehnung würde den Angehörigen sofort als unsolidarisches Verhalten angelastet.

NEIN zur Ausbeutung der sozial Schwächsten!

Bei der Widerspruchsregelung müssten alle Personen in der Schweiz informiert werden, dass sie schriftlich widersprechen und sich in ein Register eintragen müssen, wenn sie ihre Organe nicht spenden wollen. Es ist völlig unrealistisch, dass dieses Ziel erreicht werden kann. Denn es gibt Personen, die die Landessprachen nicht sprechen, die das Gelesene nicht verstehen, die nicht lesen können oder sich nicht mit ihrem Sterben befassen wollen. Die Widerspruchsregelung würde unweigerlich dazu führen, dass solchen Personen gegen ihren Willen Organe entnommen werden, weil sie zu Lebzeiten nicht wussten, dass sie ihren Widerspruch hätten hinterlegen müssen. Gerade diese sozial Schwachen brauchen den Schutz der Rechtsordnung. Diese Personen würden zu Organlieferanten, ohne davon zu wissen oder sich dagegen wehren zu können.»

NEIN zur Organentnahme ohne informierte Zustimmung
(informed consent)!

Kurzargumentarium def. 21.11.2021

  1. November 2021