Fanas, den 13. September 2018 – Wenn es nach den neuen Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) geht, wird die ärztliche Ethik in ihr Gegenteil verkehrt. Die SAMW will ab dem 25. Oktober die Beihilfe zum Suizid als mögliche Tätigkeit des Arztes standesrechtlich legitimieren. Jeder, der als urteilsfähig eingestuft wird, soll Suizidhilfe verlangen können. Eine Beteiligung an Selbsttötungshandlungen widerspricht aber diametral der ärztlichen Ethik und dem ärztlichen Berufsauftrag.

MI_ Beihilfe zum Suizid beim Arztbesuch – sicher nicht_ 100918.doc