Das Walliser Parlament hat mit 69 zu 57 Stimmen den Suizidhilfeparagraph, der die Alters- und Pflegeheime zur Zulassung von Suizidbeihilfe in ihren Räumen verpflichten sollte, nicht ins Gesundheitsgesetz aufgenommen. Erfreulich ist dabei auch, dass sich eine Opposition aus Ärzten, Pflegenden und Heimvertretern gebildet hat, die auch an die Öffentlichkeit getreten ist. Mit der Abstimmung  sind Zwangsverpflichtungen von Heimen und Spitälern im Wallis zur Zulassung von Suizidbeihilfe vorerst gestoppt. Allerdings wird der Staatsrat laut Radio SRF  noch dieses Jahr einen Gesetzesentwurf zur Regelung der Suizidhilfe vorlegen.

http://www.rro.ch/cms/cvp-und-svp-haben-den-artikel-ueber-die-sterbehilfe-aus-dem-gesundheitsgesetz-gestrichen-106624